Die Täter

Ihre Tricks

Jobangebote
Aus heiterem Himmel fallen E-Mail-Werbungen für Traumjobs in Ihren Posteingang. Jetzt können Sie endlich Schauspieler oder Crewmitglied vom Traumschiff werden. Diese Scam-Mails versprechen all die beruflichen Positionen, von denen Sie bis jetzt nur träumen konnten. Doch das böse Erwachen kommt bestimmt, denn Berufe werden hier sicherlich nicht vermittelt. Der Trick der Täter funktioniert so: Um an den Traumjob heranzukommen, müssen Sie zuerst per Vorkasse Unterlagen anfordern. Daraufhin erhalten Sie wertlose Informationen über Ihren Traumjob und eventuell ein paar Adressen, an die sich wenden können. Doch diese hätten Sie über die Auskunft auch herausbekommen.

Online-Banking-BetrugAber es kann noch schlimmer kommen: Dubiose Werbe-E-Mails versprechen Ihnen einen Nebenjob, der bequem von zu Hause aus zu erledigen ist und für den man keinerlei Ausbildung benötigt. Einzige Voraussetzungen:

Volljährigkeit, Telefon, E-Mail-Adresse und Erfahrung mit Online-Banking. Dafür wird eine übertrieben hohe Provision für eine Transaktion in Aussicht gestellt, die nicht viel Zeit kostet. Anbieter solcher Werbemails sind meistens angebliche Unternehmen aus der Immobilien- und Reisebranche. Diese Firmen haben ihren Sitz im Ausland und wollen in Deutschland Fuß fassen. Und deshalb bekommen Sie so ein tolles Jobangebot. In den Mails finden Sie weiterführende Informationen und Links zu den Webseiten der Unternehmen. Die Online-Präsenzen sind professionell gestaltet, und die Inhalte wirken durchaus seriös. Doch was steckt dahinter? Hinter der sehr gut bezahlten Heimarbeit stecken Online-Betrüger, die bereits im Besitz von gestohlenen Bankdaten (PINs/ TANs) unschuldiger Bürger sind. Man sucht sich also Mittelsmänner, die nichts ahnend dabei helfen, das ergaunerte Geld ins Ausland zu schaffen.

Nehmen Sie das Jobangebot an, bekommen Sie schon nach kürzester Zeit sehr viel Geld auf Ihr Konto überweisen, das durch Online-Banking-Betrug ergaunert wurde. Dieses Geld soll dann nach Abzug der eigenen Provision per Barüberweisung ins Ausland weitergeleitet werden. Haben Sie erst einmal so eine Transaktion durchgeführt, haben Sie sich auch schon wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz strafbar gemacht. Jetzt müssen Sie erst einmal beweisen, dass Sie keine Beihilfe geleistet haben, sondern selbst Opfer von Online-Betrug geworden sind. Dank Ihrer Barüberweisung ins Ausland sind die die Täter schon längst unerkannt abgetaucht.