Ihre Pflichten als...

Homepage-Betreiber

Für alle im Internet veröffentlichten Publikationen mit der Domain .de gilt:

  • Die Impressumspflicht
  • Die Haftung für Inhalte und Links
  • Das Urheberrecht
  • Das Jugendschutzgesetz
  • Das Strafrecht und das Zivilrecht
  • Domainrecht

Die Impressumspflicht

Im § 6 TDG (Teledienstegesetz) ist verankert, dass jede gewerbliche wie auch geschäftsmäßige Webpräsenz im Internet ein Impressum anbieten muss.

Daraus geht hervor, dass Diensteanbieter für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zur Verfügung zu stellen haben:

  • den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten.
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (auf Deutsch seine Email Adresse)
  • soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  • das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschafts-register, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer.
  • soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs angeboten oder erbracht wird, Angaben über die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind.
  • in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Die Haftung für Inhalte und Links

Der Betreiber einer Internetseite haftet für alle Inhalte seiner Webseite und in gewisser Weise auch für die Inhalte anderer Seiten, wenn er darauf einen Link setzt.
Z.B. ist gegen den Linktext „Hier geht es zu Bildern mit Minderjährigen“ eigentlich nichts einzuwenden, wohl aber gegen solche illegalen Inhalte.

Als eine Möglichkeit für die Minimierung rechtlicher Risiken wird dabei von vielen Webmastern ein Haftungsausschluss, den so genannter Disclaimer auf die Webseite, meist auf die Startseite eingebaut.

Sie können im Internet viele solcher Disclaimer oder Haftungsausschlüsse finden. Einhundertprozentige Sicherheit garantieren Sie jedoch nicht. Einen von dem Rechtsanwalt Sören Siebert empfohlenen Disclaimer finden Sie auf dessen Seite eRecht24.de.

Das Urheberrecht

Dieser Punkt ist im Detail sehr kompliziert, aber man kann den Sachverhalt auch auf einen sehr einfachen Nenner bringen: Aller Content, also die Inhalte auf dieser Seite müssen, Ihnen gehören, oder Sie müssen zumindest eine Erlaubnis des Urhebers haben, diese Inhalte auf Ihrer Seite zu verwenden. Noch einfacher ausgedrückt: Das Kopieren von Bildern, Texten, Sounds, oder grafischen Elementen ist nicht gestattet.

Das Jugendschutzgesetz

Angenommen Sie machen ein paar sehr freizügige Fotos von Ihrer Freundin oder auch von Ihrem Freund. Nun möchten Sie dies auf Ihrer Homepage präsentieren. Das dürfen Sie natürlich, da Sie sind ja der Urheber sind und auch das Einverständnis Ihrer Freundin ist vorhanden. Das achtzehnte Lebensjahr hat Ihre Freundin auch vollendet. Weit gefehlt! Sie dürfen natürlich keine jugendgefährdenden FSK18 Content auf Ihrer Webseite veröffentlichen. Dazu müssten Sie diesen Content mit einem Altersverifikationssystem sichern. Auch hier ändert sich die Gesetzeslage oft und wird dadurch natürlich nicht einfacher. Und was für pornografische Inhalte gilt, gilt für rechtsextreme, gewaltverherrlichende, und die Würde des Menschen verletzende Inhalte natürlich genauso.

Das Strafrecht und das Zivilrecht

Natürlich findet auch das Straf- und Zivilrecht im Internet Anwendung. Wieder auf einen Nenner gebracht: Machen oder schreiben Sie auf Ihrer Webseite nichts, was auch im richtigen Leben strafbar wäre, wie z.B.

  • Anleitung zu Straftaten
  • Volksverhetzung
  • üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung
  • Persönlichkeitsrecht

und so weiter...

Domainrecht

Wenn Sie eine eigene Domain registrieren, müssen Sie schon im Vorfeld einiges beachten um nicht schon bei der Namenswahl (oft sehr teuren) Ärger vorzuprogrammieren: Verwenden Sie …

  • keine Marken, keine Namen von Unternehmen
  • keine Namen von Prominenten
  • keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
  • keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
  • keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
  • keine Tippfehler-Domains

Dies ist nachzulesen auf der Seite Domain-Recht.de, wo Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema finden.