Tatort Internet
vom Markt & Technik Verlag
Das Handbuch gegen Rufschädigung, Betrug und Beleidigung im Netz. Geballte Informationen, Tipps und Tricks auf über 400 Seiten. Schützen Sie sich, Ihre Kinder, Ihre Firma und Ihr geistiges Eigentum im Internet.
Die Opfer
Ratgeber Internet
Was tun bei … Hier haben wir die wichtigsten Verhaltensregeln für Sie zusammen getragen, wenn Sie in irgend einer Art im Internet belästigt, beleidigt, bestohlen oder betrogen worden sind. Meist überschneiden sich die Maßnahmen von Fall zu Fall. Bei allen Fällen gilt jedoch: Suchen Sie immer Hilfe bei den offiziellen Stellen, oder zumindest bei Freunden.
Bei ernsten oder gar bedrohlichen Angriffen ist man alleine meist schnell überfordert. Suchen Sie also auf alle Fälle Rat bei Freunden und sprechen Sie offen über solche Vorfälle. Generell gilt:
Dokumentation. Sollten Sie in Chats oder Foren belästigt, bedroht oder beleidigt werden, kopieren Sie die Texte sofort und speichern Sie diese auf Ihrem Computer mit einem Vermerk von Datum und Zeit der Unterhaltung ab.
Sollte Ihnen jemand ungewollt Bilder oder Texte auf elektronischem Wege zukommen lassen, fordern Sie den Absender einmal und eindringlich dazu auf dies zu unterlassen.
Wenn sie auf einer Webseite beleidigt werden oder falsche Informationen über Sie zu lesen sind, finden Sie zuerst heraus, von wem die Seite betrieben wird. Dabei hilft die Seite www.denic.de. Danach fordern Sie den Betreiber auf die betreffenden Texte sofort zu löschen unter Setzung einer Frist. Fordern Sie den Betreiber des Weiteren auf Ihnen alle Informationen über den Verfasser zur Verfügung zu stellen.
Content-Diebstahl
Als Arbeitshilfe für bestohlene Bild- und Textautoren werden Bordmittel zur Beweissicherung bei Content-Klau im Internet erläutert. Der Artikel bietet zehn wertvolle Tipps, wie man sich als „Bestohlener“ verhalten muss, um seine Chancen bei einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung wesentlich zu erhöhen.
Artikel lesen
Beleidigung, Rufmord, Verleumdung (§ 185, 186, 187 StGB)
In diesem Fall haben Sie Möglichkeiten: Entweder Sie erstatten Anzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft, oder Sie entscheiden sich gegen ein zivilrechtliches Vorgehen mittels einer Abmahnung. Wählen Sie den ersten Schritt, sollten Sie allerdings entsprechende Beweismittel haben. Wenn Ihnen die Person bekannt ist, sammeln Sie Logfiles oder zumindest IP-Adressen. Einfach zur Polizei zugehen und loszubrüllen „Mauerblümchen1968“ hat mich beleidigt, hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Cyberstalking
Beim ersten Verdacht „googeln“ Sie sich selbst, damit Sie Sicherheit bekommen und wissen wo Ihr Name im Netz auftaucht. Dem Stalker einmal mit größtem Nachdruck mitteilen, dass man keinen Kontakt wünscht, dann nie mehr antworten und auch nicht mehr diskutieren. E-Mails vom Stalker und Nachrichten per SMS speichern. Speichern Sie die komplette E-Mail mit Header nicht nur den Text herauskopieren. Eine Person des Vertrauens die Nachrichten lesen lassen. Nur so lässt sich feststellen, ob der Täter aggressiver wird. Man selbst kann die Sache nicht mehr realistisch einschätzen. Bei weniger schweren Fällen besorgen Sie sich eine neue E-Mail Adresse, Mitgliedsnamen und Passwörter und sagen Sie diese niemanden.