Tatort Internet
vom Markt & Technik Verlag
Das Handbuch gegen Rufschädigung, Betrug und Beleidigung im Netz. Geballte Informationen, Tipps und Tricks auf über 400 Seiten. Schützen Sie sich, Ihre Kinder, Ihre Firma und Ihr geistiges Eigentum im Internet.
Die Opfer
Kinder- und Jugendschutz im Internet
Kinderpornografie
Kinderpornografie ist ein Verbrechen, welches es nicht erst seit dem Internet gibt. Seit jedoch das WWW Einzug in unser Leben gehalten hat, ist es immer wahrscheinlicher, damit in Berührung zu kommen. Da es sich bei diesem Delikt um eine ernste Straftat handelt, ist es unsere Pflicht, dieses mit allen Mitteln zu bekämpfen. Als normaler Internetnutzer ebenso wie als Elternteil. Verschließen Sie nicht die Augen! Egal, ob Sie Kinder haben oder nicht, egal, ob Ihr Kind betroffen ist oder nicht, bringen Sie jeden Fall von Kinderpornografie im Internet sofort zur Anzeige!
Niemals kinderpornografisches Material sichern!
Speichern Sie niemals kinderpornografisches Material – auch nicht als Beweismaterial! Der Besitz von Festplatten, Disketten oder sonstigen Datenträgern mit gespeicherten Bildern und Filmen, die die sexuelle Ausbeutung von Kindern dokumentieren, ist strafbar! Und selbstverständlich ist es auch strafbar, solches Material als Beweis auszudrucken. Dies ist im § 184b StGB »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer
Schriften« geregelt.
Wenn Sie eine Internetadresse festgestellt haben, auf der kinder-/tierpornografische Schriften zu finden sind, so teilen Sie die Adresse dieser Seite bitte der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, der Staatsanwaltschaft oder dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes mit. Sollten Sie diese Seite mit Ihrem Internetbrowser aufgerufen haben, so löschen Sie bitte den Inhalt des Cachespeichers (beim Microsoft Internet Explorer ist dies standardmäßig der Inhalt des Ordners »Temporary Internet Files« im Windows-Verzeichnis; beim Netscape Navigator ist der Inhalt des Ordners »Cache« im Programmverzeichnis des Navigators zu löschen).
Dort werden möglicherweise die Inhalte der aufgerufenen Internetseiten über das Ende der Internetsitzung hinaus gespeichert, so dass Sie sich rechtlich gesehen im Besitz von Kinderpornografie befinden. Quelle: www.bka.de